Bundesarbeitsgericht
Entscheidung vom 26.08.2026 · Az. 5 AZR 122/25
Teilzeit und Mehrarbeit: Wann fehlen Zuschläge? Das Bundesarbeitsgericht beanstandete im Urteil vom 26.08.2026 (5 AZR 122/25) die untersuchte tarifliche Vollzeitgrenze. Für Teilzeitkräfte musste die Zuschlagsgrenze anteilig angepasst werden. Das bedeutet keinen pauschalen Zuschlag ab der ersten Zusatzstunde. Der Fall wurde zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.
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Ich empfehle, Arbeitsvertrag, Tarifregelungen, Dienstpläne und Abrechnungen zusammenzustellen und mögliche Ausschlussfristen früh prüfen zu lassen.
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Michael Timpf, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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