Rechtstipp

Teilzeit und Mehrarbeit: Wann fehlende Zuschläge eine Benachteiligung sind

Bundesarbeitsgericht
Entscheidung vom 26.08.2026 · Az. 5 AZR 122/25

Teilzeit und Mehrarbeit: Wann fehlen Zuschläge? Das Bundesarbeitsgericht beanstandete im Urteil vom 26.08.2026 (5 AZR 122/25) die untersuchte tarifliche Vollzeitgrenze. Für Teilzeitkräfte musste die Zuschlagsgrenze anteilig angepasst werden. Das bedeutet keinen pauschalen Zuschlag ab der ersten Zusatzstunde. Der Fall wurde zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.

Der Rechtstipp als Video

Das Video enthält KI-generierte Szenen und Michael Timpfs freigegebene KI-Stimme.

Ich empfehle, Arbeitsvertrag, Tarifregelungen, Dienstpläne und Abrechnungen zusammenzustellen und mögliche Ausschlussfristen früh prüfen zu lassen.

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Michael Timpf, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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