Ratgeber · Ansprüche
Unterlassung bei Bossing und Mobbing
Wenn konkrete rechtswidrige Handlungen fortdauern oder sich wiederholen, kann Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen im Mittelpunkt stehen.

Worum es rechtlich geht
Welche Unterlassungs- oder Schutzmaßnahmen erreichbar sind, hängt davon ab, wie genau das beanstandete Verhalten beschrieben und belegt werden kann. Allgemeine Verbote wie „kein Mobbing mehr“ sind häufig zu unbestimmt.
Ein Anspruch muss konkret bezeichnet und mit Tatsachen unterlegt werden. Höhe, Ziel und Vorgehen lassen sich erst seriös einschätzen, wenn Pflichtverletzung, Folgen und Nachweise zusammenpassen.
Was für die Prüfung hilfreich ist
- Datum oder möglichst genauer Zeitraum
- beteiligte Personen und ihre Funktion
- konkreter Ablauf statt allgemeiner Bewertung
- Zeugen, Nachrichten oder sonstige Unterlagen
- Ihre Reaktion und das gewünschte Ergebnis
Fehlt Ihnen davon etwas, müssen Sie nicht warten. Halten Sie zunächst fest, was sicher bekannt ist. Offene Punkte können später gezielt ergänzt werden.
Der nächste sinnvolle Schritt
Formulieren Sie deshalb, welches konkrete Verhalten beendet oder verhindert werden soll.
Handeln Sie bei einer Kündigung, einer angekündigten Personalmaßnahme oder einer möglichen kurzen Ausschlussfrist nicht allein nach diesem Überblick. Solche Fristen müssen für Ihren konkreten Fall gesondert geprüft werden.
Wie BS24 Sie unterstützt
BS24 prüft, welches konkrete Ziel rechtlich in Betracht kommt und welche Tatsachen dafür belegt werden müssen. Eine bestimmte Durchsetzung oder Entschädigung wird nicht vorweggenommen.
Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung. Welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind, hängt vom konkreten Verlauf, den verfügbaren Belegen und Ihrem Ziel ab.