Ratgeber · Diskriminierung
Die 2-Monats-Frist des AGG
Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz nach § 15 AGG müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

Worum es rechtlich geht
In bestehenden Arbeitsverhältnissen beginnt die Frist regelmäßig mit der Kenntnis von der Benachteiligung. Weitere gerichtliche Fristen können folgen. Welche Maßnahme den Fristbeginn auslöst, muss im Einzelfall geprüft werden.
Bei einer möglichen Benachteiligung sind Vergleichssituationen, zeitliche Zusammenhänge und geschützte Merkmale wichtig. Kurze Ausschlussfristen machen eine frühe Prüfung besonders sinnvoll.
Was für die Prüfung hilfreich ist
- konkreter Vorgang und genauer Zeitpunkt
- mögliche Vergleichspersonen
- Wortlaut von Äußerungen oder Nachrichten
- Kenntnis und Reaktion des Arbeitgebers
- Datum, an dem Sie von der Benachteiligung erfuhren
Fehlt Ihnen davon etwas, müssen Sie nicht warten. Halten Sie zunächst fest, was sicher bekannt ist. Offene Punkte können später gezielt ergänzt werden.
Der nächste sinnvolle Schritt
Erfassen Sie das Kenntnisdatum und laden Sie die maßgebliche Mitteilung sofort hoch.
Handeln Sie bei einer Kündigung, einer angekündigten Personalmaßnahme oder einer möglichen kurzen Ausschlussfrist nicht allein nach diesem Überblick. Solche Fristen müssen für Ihren konkreten Fall gesondert geprüft werden.
Wie BS24 Sie unterstützt
BS24 erfasst Anlass, Vergleichssituationen, Zeitpunkt und Belege in einer festen Struktur. Kurze Fristen und weitere Schutzvorschriften können dadurch früh erkannt werden.
Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung. Welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind, hängt vom konkreten Verlauf, den verfügbaren Belegen und Ihrem Ziel ab.