Versicherungsbeginn
Seit wann besteht der Berufsrechtsschutz?
Bei länger laufenden Konflikten sind Versicherungsbeginn, Wartezeit und die ersten maßgeblichen Vorfälle besonders wichtig.
Wir erfassen die nötigen Angaben in einer klaren Reihenfolge. In die Vergangenheit reichende Sachverhalte sind regelmäßig nur gedeckt, wenn der Berufsrechtsschutz bereits bestand und die Wartezeit abgelaufen war, als die ersten maßgeblichen Vorfälle eintraten. Verbindlich bleibt die schriftliche Zusage Ihres Versicherers.
Seit wann besteht der Berufsrechtsschutz?
Welche Wartezeit nennt der Vertrag?
Wann begann der maßgebliche Verlauf?
Gab es eine Vorversicherung ohne Unterbrechung?