Rechtsschutz früh einordnen

Bei länger laufenden Konflikten sind Versicherungsbeginn, Wartezeit und die ersten maßgeblichen Vorfälle besonders wichtig.

Sie müssen die Deckungsfrage nicht selbst lösen

Wir erfassen die nötigen Angaben in einer klaren Reihenfolge. In die Vergangenheit reichende Sachverhalte sind regelmäßig nur gedeckt, wenn der Berufsrechtsschutz bereits bestand und die Wartezeit abgelaufen war, als die ersten maßgeblichen Vorfälle eintraten. Verbindlich bleibt die schriftliche Zusage Ihres Versicherers.

Versicherungsbeginn

Seit wann besteht der Berufsrechtsschutz?

Wartezeit

Welche Wartezeit nennt der Vertrag?

Erste Vorfälle

Wann begann der maßgebliche Verlauf?

Versicherungswechsel

Gab es eine Vorversicherung ohne Unterbrechung?