Ratgeber · Sonderfälle

Repressalien nach einer internen Meldung

Benachteiligungen nach einer rechtmäßigen internen oder externen Meldung können unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.

Bossingschutz24 – Repressalien nach einer internen Meldung

Worum es rechtlich geht

§ 36 HinSchG verbietet Repressalien und enthält unter Voraussetzungen eine Beweislastregel. Ob das Gesetz anwendbar ist, hängt unter anderem vom Gegenstand und Weg der Meldung ab.

Besondere Schutzgesetze greifen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb werden Meldung, Maßnahme, beteiligte Stellen und zeitlicher Ablauf genau voneinander getrennt.

Was für die Prüfung hilfreich ist

  • Datum oder möglichst genauer Zeitraum
  • beteiligte Personen und ihre Funktion
  • konkreter Ablauf statt allgemeiner Bewertung
  • Zeugen, Nachrichten oder sonstige Unterlagen
  • Ihre Reaktion und das gewünschte Ergebnis

Fehlt Ihnen davon etwas, müssen Sie nicht warten. Halten Sie zunächst fest, was sicher bekannt ist. Offene Punkte können später gezielt ergänzt werden.

Der nächste sinnvolle Schritt

Bewahren Sie Meldung, Eingangsbestätigung und spätere Personalmaßnahmen vollständig auf.

Handeln Sie bei einer Kündigung, einer angekündigten Personalmaßnahme oder einer möglichen kurzen Ausschlussfrist nicht allein nach diesem Überblick. Solche Fristen müssen für Ihren konkreten Fall gesondert geprüft werden.

Wie BS24 Sie unterstützt

BS24 ordnet den Sachverhalt den möglicherweise einschlägigen Schutzregeln zu und zeigt, welche Tatsachen und Unterlagen für eine belastbare Prüfung noch fehlen.

Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung. Welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind, hängt vom konkreten Verlauf, den verfügbaren Belegen und Ihrem Ziel ab.